17.07.2013

Internetkriminalität - Freiheit im Neuland?

Kaum eine technische Erfindung hat inzwischen einen so enormen Einfluss auf unser Leben wie das Internet. „Das Netz“ ist aber keine Welt für sich, sondern nur eine Fortsetzung der uns bekannten – mit all ihren Vor- und Nachteilen.

Auch wenn es Manchen noch ungewohnt ist, sollten dort dieselben Gesetze wie im „Richtigen Leben“ gelten. Niemand darf beleidigt oder betrogen werden. Niemand soll unschuldig verfolgt, ohne Verdacht ausgespäht oder diskriminiert werden.

Problematisch sind in diesem Bereich immer wieder sicherheitspolitische Vorstöße, bei denen unter dem Motiv besonders populärer Themen (jüngstes Beispiel: das Zugangserschwerungsgesetz vom 27.02.2010) stärkere Eingriffbefugnisse durch die Strafverfolgungsbehörden gefordert werden.

Wer aber auch für Vorratsdatenspeicherung im großen Stil oder gegen das Unterhalten anonymisierender Proxyserver (z.b. "Tor") auftritt, der müsste in der Realitiät dafür einstehen, dass die Polizei - nach Art eines Geheimdienstes - ohne Anlass Informationen sammelt oder der Post untersagt wird, Briefe in verschlossenen Umschlägen zu übermitteln.

Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich sagen, dass es den Strafverfolgungsbehörden nur sehr selten an technisch oder rechtlich notwendigen Eingriffsbefugnissen mangelt. Aus meiner Sicht scheint überwiegend die Erzeugung möglichst bequemer und kostengünstiger Ermittlungswerkzeuge im Vordergrund zu stehen.

Und selbst wenn "sicherer" wäre, alle Bürgerinnen und Bürger vorbeugend zu überwachen - es bliebe rechtspolitsch falsch, weil die Freiheit abgeschafft würde.

 

 

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